Durch zahlreiche deutsche Rechtsnormen sind Unternehmen aufgefordert, Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren, zu bewerten und gegebenenfalls auch umzusetzen. In den meisten Fällen werden Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen oder zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Die Norm DIN EN ISO 50001 beschreibt die Anforderungen eines systematischen Energiemanagements. Dazu gehören die Identifikation der Energieverbräuche, die Festlegung von Zielen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Entwicklung eines Energieeffizienzplans. Auch durch die Alternative, ein Umweltmanagementsystem nach dem Eco Management and Audit Scheme (EMAS), muss ein Programm erarbeitet werden, in dem konkrete Maßnahmen zur Erreichung von Umweltzielen identifiziert und veröffentlicht werden müssen. Dies beinhaltet auch die Bestimmung von Energieleistungskennzahlen, die Festlegung von Einsparzielen und die regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247, sowie es beispielsweise durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vorgeschrieben ist, erfordert ebenfalls ein Umsetzungsprogramm von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen, die keine KMU sind, zur Durchführung von Energieaudits (alle vier Jahre) oder zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS. Seit 2024 gilt das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG). Seitdem sind die Vorgaben zur Energieeffizienz nicht mehr ausschließlich an die KMU-Grenze geknüpft, sondern orientieren sich am Gesamtenergieverbrauch.

In den einschlägigen Gesetzestexten werden diverse Pflichten im Bereich Energieeffizienzmaßnahmen beschrieben. In einigen Fällen wird nur die Identifikation und Umsetzungsplanung von Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bzw. im Rahmen der Durchführung eines Energieaudits verlangt. Eine Umsetzung der identifizierten Maßnahmen ist dabei nicht zwingend vorgesehen. Einen Schritt weiter geht beispielsweise das Energieeffizienzgesetz, das zusätzlich auch die Veröffentlichung geprüfter Umsetzungspläne fordert. Eine Umsetzung der als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Energieeffizienzmaßnahmen wird meist entweder in Notsituationen vorgeschrieben wie beispielsweise durch die (ehemalige) Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) oder wenn staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden wie beispielsweise auf Grundlage des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) oder des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Aber auch andere Förderrichtlinien, zum Beispiel auf Landesebene, können Vorgaben bezüglich der Energieeffizienz beinhalten.
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Zuletzt aktualisiert am 25.01.2025